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                           Hinweisgeberschutz

Die Diakoniestation Neuenstadt ist nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben.

 

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit bei der Diakoniestation Neuenstadt Informationen über Verstöße erlangt, können Sie über unseren eingerichteten Meldekanal (Portal) Ihre Informationen an unsere interne Meldestelle senden.

 

Unsere interne Meldestelle bearbeitet nur Meldungen, welche die Diakoniestation Neuenstadt betrifft. Betrifft es nicht die Diakoniestation Neuenstadt, werden Sie diesbezüglich eine Nachricht erhalten. Ggf. mit einem Hinweis, an welche Stelle Sie sich wenden können.

 

Möchten Sie einen anderen schwerwiegenden Gesetzesverstoß melden, welcher unter § 2 HinSchG fällt und die Diakoniestation Neuenstadt betrifft, können Sie im Portal das Auswahlfeld „Sonstiger schwerwiegender Gesetzesverstoß“ nutzen.

 

Die Meldung muss von Ihnen keine personenbezogenen Daten enthalten. Über das Portal ist eine Kontaktaufnahme mit einer anonymen hinweisgebenden Person möglich. Dazu ist es aber notwendig, dass Sie sich die Empfangsbestätigungsnr. notieren, welche Sie nach dem Absenden der Meldung erhalten. Mit dieser Nr. können Sie sich anonym am Portal anmelden und die hinterlegten Informationen der internen Meldestelle zu Ihrer Meldung einsehen.

 

Ihr Meldung können Sie über den unten eingefügten Button abgeben:

 

Das Portal steht nicht für allgemeine Beschwerden oder für Produkt- und Gewährleistungsanfragen zur Verfügung.

 

Die Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt, erkennbar durch das Schlosssymbol links neben der Adresszeile. Nutzen Sie nach Möglichkeit keine Hardware (z.B. PC, Notebook, Tablet, Smartphone) der Diakoniestation Neuenstadt.

 

Falls Sie nicht möchten, dass wir erfahren wer Sie sind, sollten Sie

 

–    keine persönlichen Daten, z.B. ihren Namen, oder

–    Informationen, welche Rückschlüsse auf ihre Person geben,

 

angeben.